Zelte 10 m Giebel

Zelte 10 m Giebel

Die angegebenen Mietpreise gelten für 3 Werktage bzw. von Freitag bis Montag (Mietverlängerung auf Anfrage möglich) und beinhalten Montage, Demontage sowie einen Standard-Holzboden. Transportkosten werden zusätzlich berechnet (auf Anfrage, nach Angabe des Lieferortes). Je nach Auftragsaufkommen können die Preise variieren.

Unsere Zelte mit 10 m Giebelbreite sind modular aufgebaut und lassen sich im 5-Meter-Raster flexibel verlängern. Dadurch können individuelle Zeltgrößen und Raumkonzepte exakt an die jeweilige Veranstaltung angepasst werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Zelte mit Pagodenzelten oder Pavillons zu erweitern, beispielsweise um Buffet-, Theken- oder Eingangsbereiche anzuschließen. Ebenso können Zelte gleicher oder größerer Bauart im 10-Meter-Raster miteinander kombiniert werden, sodass sich auch komplexe Zeltanlagen realisieren lassen. So kann etwa an ein 10 × 30 m Zelt an der Längsseite ein 10 × 10 m Zelt angebaut werden, um zusätzliche Nutzflächen zu schaffen oder die Gesamtfläche optimal auszunutzen.

Alle Seitenwände der Zelte sind grundsätzlich öffenbar. Dadurch entsteht bei sommerlichen Temperaturen ein großflächiger Sonnenschutz, während gleichzeitig eine natürliche Durchlüftung möglich bleibt. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Zeltpfosten konstruktionsbedingt immer im 5-Meter-Raster stehen.

Die jeweils ersten Felder eines Zeltes sind mit sogenannten Querverstrebungen ausgestattet. In diesen Bereichen ist kein Durchgang möglich, und die Planen sollten dort nicht entfernt werden. Bei einem Zelt der Größe 10 × 10 m ist pro Seite jeweils ein Kreuzverbinder verbaut, da andernfalls keine Öffnungen mehr realisierbar wären.

Wichtiger Hinweis zur behördlichen Abnahme

Große Zeltanlagen ab einer Grundfläche von rund 75 m² unterliegen in vielen Bundesländern den Vorschriften für so genannte „Fliegende Bauten“. In diesen Fällen ist eine behördliche Abnahme oder Anzeige bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich, bevor die Nutzung erfolgen darf.

Diese Regelung dient der Sicherheit von Standsicherheit, Fluchtwegen und Nutzung, und die Voraussetzungen können je nach Ort, Bundesland und Einsatzzweck unterschiedlich sein. In Einzelfällen ist zusätzlich eine statische Nachweisführung oder ein „Prüfbuch“ erforderlich.

Die Verantwortung für die rechtzeitige Beantragung oder Anzeige bei der zuständigen Behörde liegt beim Auftraggeber bzw. Betreiber der Veranstaltung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung und Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.